Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Hardwaregegenstände sind Datenverarbeitungsanlagen und Geräte nebst Zubehör. Bei bestimmten Anlagen ist über die Betriebssoftware zusätzlich ein Lizenzvertrag abzuschließen. Bei Lieferung der Software gilt in Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Softwarelizenzvereinbarung.
1.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir Sie schriftlich bestätigen. Diese Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich und einvernehmlich abgeändert werden.
1.4 Werden von dem Hersteller der verkauften Waren Konstruktions- und
Formänderugen vorgenommen, werden diese von dem Kunden akzeptiert, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
1.5 Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn die Firma LITEBYTE Finanzierungen vermittelt. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.
Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Die Waren werden gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet, die auf der jeweils gültigen Preisliste basieren.
2.2 Die Firma LITEBYTE ist berechtigt für die Anlieferung eine Vergütung gemäß der geltenden Preisliste der Firma LITEBYTE zu berechnen.
2.3 Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige Preisliste.
2.4 Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware
vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die von der Firma LITEBYTE nicht zu vertreten sind, später als 4 Monate nach Vertragsabschluß geliefert wird.
2.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, die der Kunde zu entrichten hat. 2.6 Rechnungen werden innerhalb von drei bis sechs Tagen ohne Abzug per Lastschriftverfahren eingezogen. Überweisungen sollen innerhalb von 14 Tagen getätigt werden.
2.7 Die Verrechnung eingehender Zahlungen wird gemäß §367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung vorgenommen.
2.8 Ist der Kunde in Verzug, so ist die Firma LITEBYTE berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 5% über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
2.9 Wenn der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig gestellt, auch wenn erfüllungshalber Wechsel herein genommen worden sind. Die Firma LITEBYTE ist in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrundeliegenden Verträgen
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.10 Die Firma LITEBYTE ist berechtigt in Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 40% des Kaufpreises als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
2.11 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
2.12 Entschädigungsansprüche des Kunden aufgrund von Stillstandzeiten der KanzleiEDV sind in allen Fällen aus
2.13 Rechnungen werden innerhalb von drei bis sechs Tagen ohne Abzug per Lastschriftverfahren eingezogen. Überweisungen sollen innerhalb von 14 Tagen getätigt werden.
2.14 Die Verrechnung eingehender Zahlungen wird gemäß §367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung vorgenommen.
2.15 Ist der Kunde in Verzug, so ist die Firma LITEBYTE berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 5% über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
2.16 Wenn der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig gestellt, auch wenn erfüllungshalber Wechsel herein genommen worden sind. Die Firma LITEBYTE ist in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrundeliegenden Verträgen
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.17 Die Firma LITEBYTE ist berechtigt in Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 40% des Kaufpreises als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
2.18 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
2.19 Entschädigungsansprüche des Kunden aufgrund von Stillstandzeiten der KanzleiEDV sind in allen Fällen aus
Termine
3.1 Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart werden.
3.2 Sollte ein verbindlicher Termin von der Firma LITEBYTE nicht eingehalten werden können, hat der Kunde das Recht, nach Fristsetzung von mindestens 6 Wochen von dem Vertag zurückzutreten. Ausgenommen von dieser Regelung sind absolute Fixgeschäfte.
3.3 Sollte dem Kunden durch Verzug der Firma LITEBYTE , die diese wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Termin zu vertreten hat, ein Schaden entstehen, wird die Haftung für solche Schäden auf 0,5% v. H. des Wertes der bestellten Ware begrenzt, die wegen des Verzuges nicht nutzbar ist. Die Entschädigung kann für längstens 5 Monate verlangt werden.
3.4 Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung ausgeschlossen.
Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma LITEBYTE verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Gewährleistung und Haftung
5.1 Die LITEBYTE gewährleistet während 24 Monate ab Übergabe der Ware, dass Mängel der Ware nach Wahl der Firma LITEBYTE durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung behoben werden. Bei Nachbesserung trägt der Kunde innerhalb von 6 Monaten die Kosten der Anfahrt und Abholung, soweit diese nicht von der Herstellerfirma getragen werden. Dies gilt nicht, soweit der Kunde als Nichtkaufmann handelt. In diesem Falle erfolgt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.2 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Maschinen.
Gebrauchte Maschinen werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
5.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn
a. der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist.
b. der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist. c. der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht. d. der Schaden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag entstanden ist. e. der Schaden durch ausgelaufene Batterien oder durch Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien entstanden ist. f. der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
5.4 Der Kunde muß die Lieferung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden und offenkundige Mängel untersuchen. Im Falle von Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, der Firma LITEBYTE über etwaige Schäden und Verluste sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine Schadensmeldung, die vom Kunden unterschrieben sein muß, Meldung zu machen. Im Übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich der Firma LITEBYTE mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangel befinden, zur Besichtigung durch Firma LITEBYTE bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der offensichtlichen Mängel bzw.
Transportschäden aus.
5.5 Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
5.6 Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. Verlust von Daten, Ansprüche aus Unmöglichkeit , positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.
5.7 Die Firma LITEBYTE haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
5.8 Die Firma LLITEBYTE haftet nicht für Schäden, die durch Computer-Viren, Hacker-Angriffe oder durch die sonstige allgemeine Nutzung von Internet und E-Mail verursacht werden können, sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen. Der Kunde ist für den Einsatz ausreichender Virenschutz- und Firewall-Systeme und deren Aktualität selbst verantwortlich, sei es, der Kunde hat diese Pflege vertraglich der Firma LITEBYTE übertragen.
Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen und hat sie pfleglich zu behandeln.
6.2 Die Firma LITEBYTE ist berechtigt, die zurückgenommene Ware durch
bestmöglichen freihändigen Verkauf in Anrechnung auf die offenen Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
6.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde, die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzuges auf unser erstes Anfordern hin seine
Kunden, an die unsere Ware weiterverkauft worden ist, soweit diese noch nicht bezahlt worden ist, zu benennen.
6.4 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch den Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma LITEBYTE hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Sonstiges
7.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt.
7.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Fulda vereinbart. Im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.