LITEBYTE GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, sofern der Käufer
Unternehmer (Paragraf 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist.
1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
AGB. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Hardwaregegenstände sind Datenverarbeitungsanlagen und Geräte nebst Zubehör. Bei bestimmten Anlagen ist über die Betriebssoftware zusätzlich ein Lizenzvertrag
abzuschließen. Bei Lieferung der Software gilt in Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Softwarelizenzvereinbarung.
1.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir Sie schriftlich bestätigen. Diese Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich und einvernehmlich abgeändert werden.
1.5 Werden von dem Hersteller der verkauften Waren Konstruktions- und Formänderungen vorgenommen, werden diese von dem Kunden akzeptiert, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
1.6 Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn die Firma LITEBYTE GmbH Finanzierungen vermittelt. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.,
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist in Punk 2.2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich
zurückzusenden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise im Auftrag, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Firma LITEBYTE GmbH ist berechtigt für die Anlieferung eine Vergütung gemäß der geltenden Preisliste der Firma LITEBYTE GmbH zu berechnen.
3.3 Die Installation von Software hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die Preisliste der Firma LITEBYTE GmbH oder der im Auftrag vereinbarten Preise.
3.4 Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware nicht vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die von der Firma LITEBYTE nicht zu vertreten sind, später als 3 Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden kann.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Rechnungen innerhalb von sechs Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung, bzw. Abnahme der Ware, ohne Abzug per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder per Überweisungen durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen beglichen.
3.6 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.7 Die Verrechnung eingehender Zahlungen wird gemäß §367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung vorgenommen.
3.8 Ist der Kunde in Verzug, so ist die Firma LITEBYTE GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 5% über dem Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
3.9 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig gestellt, auch wenn erfüllungshalber Wechsel hereingenommen worden sind. Die Firma LITEBYTE GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrundeliegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.10 Die Firma LITEBYTE GmbH ist berechtigt im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 40% des Kaufpreises als Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall die Firma LITEBYTE GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
3.11 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.12 Entschädigungsansprüche des Kunden aufgrund von Stillstandzeiten der Firmen- bzw. Kanzlei-IT-Systemen sind in allen Fällen ausgeschlossen.

4. Termine

4.1 Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart wurden.
4.2 Sollte ein verbindlicher Termin von der Firma LITEBYTE GmbH nicht eingehalten werden können, hat der Kunde das Recht, nach Fristsetzung von mindestens 6 Wochen von dem Vertag zurückzutreten. Ausgenommen von dieser Regelung sind absolute Fixgeschäfte.
4.3 Sollte dem Kunden durch Verzug der Firma LITEBYTE GmbH, die diese wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung des Termins zu vertreten hat, ein
Schaden entstehen, wird die Haftung für solche Schäden auf 0,5% v. H. des Wertes der bestellten Ware begrenzt, die wegen des Verzuges nicht nutzbar ist. Die Entschädigung kann für längstens 5 Monate verlangt werden.
4.4 Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Firma LITEBYTE verlassen hat.
5.2 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3 Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die LITEBYTE GmbH gewährleistet in den ersten 12 Monaten (Unternehmen) bzw.24 Monaten (Verbraucher) ab Übergabe der IT-Systeme, dass Mängel nach Ermessen der Firma LITEBYTE GmbH durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung behoben werden.
6.2 Bei Nachbesserung trägt der Kunde innerhalb von 6 Monaten die Kosten der Anfahrt und Abholung, soweit diese nicht von der Herstellerfirma getragen werden. Dies gilt nicht, soweit der Kunde als Nichtkaufmann handelt. In diesem Falle erfolgt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung, eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6.3 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte IT-Systeme oder Hardware. Gebrauchte IT-Systeme bzw. Hardware werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
6.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn
a. der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist.
b. der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.
c. der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht.
d. der Schaden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag entstanden ist.
e. der Schaden durch ausgelaufene Batterien oder durch Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien entstanden ist.
f. der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
6.5 Der Kunde muss die Lieferung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden und offenkundige Mängel untersuchen. Im Falle von Transportschäden ist der Kunde
verpflichtet, der Firma LITEBYTE GmbH über etwaige Schäden und Verluste sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine Schadensmeldung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Meldung zu machen. Im Übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich der Firma LITEBYTE GmbH mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Firma LITEBYTE GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der offensichtlichen Mängel bzw. Transportschäden aus.
6.6 Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand
beziehen.
6.7 Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. Verlust von Daten, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.
6.8 Die Firma LITEBYTE GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
6.9 Die Firma LITEBYTE GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Computer-Viren, Hacker-Angriffe oder durch die sonstige allgemeine Nutzung von Internet und E-Mail
verursacht werden können, sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen. Der Kunde ist für den Einsatz ausreichender Virenschutz- und Firewall-Systeme und
deren Aktualität selbst verantwortlich, sei es, der Kunde hat diese Pflege vertraglich der Firma LITEBYTE GmbH übertragen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.
Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen und hat sie pfleglich zu behandeln.
7.2 Die Firma LITEBYTE GmbH ist berechtigt, die zurückgenommene Ware durch bestmöglichen freihändigen Verkauf in Anrechnung auf die offenen Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.
7.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde, die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzuges auf unser erstes Anfordern hin seine Kunden, an die unsere Ware weiterverkauft worden ist, soweit diese noch nicht bezahlt worden ist, zu benennen.
7.4 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch den Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware, werden diese auf das Eigentum der Firma LITEBYTE GmbH hingewiesen und die Firma LITEBYTE GmbH ist unverzüglich zu benachrichtigen

Sonstiges

8.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gem. DSGVO gespeichert und soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt.
8.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Firma LITEBYTE verlassen hat.
5.2 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3 Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

9. Gerichtsstand

9.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als IT-Dienstleister und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
9.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Fulda ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von Paragraf 14 BGB ist.